Gleichwertigkeitsprüfung oder Berufszulassungsprüfung BZP?

Gleichwertigkeitsprüfung oder Berufszulassungsprüfung BZP?

Ärzte und Zahnärzte aus Drittstaaten stehen häufig vor der Entscheidung, welcher Weg zur Approbation der richtige ist. Eine falsche Entscheidung kann Zeit, Geld und Chancen kosten. Ich ordne Ihre Unterlagen fachlich ein und zeige Ihnen, welcher Weg für Sie realistisch ist.

Dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung

Bei diesem Weg wird anhand von Studiennachweisen, Curricula und Berufserfahrung geprüft, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung gleichwertig ist – ohne dass Sie eine mündliche Prüfung ablegen müssen. Voraussetzung sind vollständige und aussagekräftige Unterlagen.

Berufszulassungsprüfung BZP (ab 01.11.2026)

Wenn die Unterlagen für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung nicht ausreichen, bleibt der Weg über eine Prüfung. Die neue Berufszulassungsprüfung löst ab 01.11.2026 die bisherige Kenntnisprüfung ab.

Meine Einschätzung für Sie

Als BVFS-Sachverständiger prüfe ich Ihre Unterlagen und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, welcher Weg für Sie der schnellere und sicherere ist.

Unterlagen prüfen lassen → Kontakt-Seite